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KI-Kopien des Grüffelo: Warum KI-Bilder im Marketing riskant sind

KI-generiert, redaktionell von 8thsense ausgewählt, geprüft und freigegeben. EU AI Act, Art. 50

KI-Kopien des Grüffelo: Warum KI-Bilder im Marketing riskant sind

Der Illustrator des Grüffelo, Axel Scheffler, erwägt eine Klage gegen KI-Anbieter. Auslöser sind Bilder, die ChatGPT auf Anfrage erzeugt und die seine Figuren nahezu unverändert zeigen. Damit reiht sich der Fall in eine Serie deutscher Verfahren gegen OpenAI ein, in denen es um erkennbare Kopien geschützter Werke geht. Für Geschäftsführer, die KI-Grafiken für Website, Flyer oder Social Media nutzen, ist das mehr als eine Branchennachricht: Wer ein solches Bild veröffentlicht, trägt dafür selbst die Verantwortung.

Was Scheffler stört

Laut heise, das sich auf einen Bericht der Zeit beruft, zeigte sich Scheffler bestürzt über KI-Bilder, die ChatGPT liefert: Die Figuren seien eindeutig seine, nur die Hintergründe wichen vom Original ab. Er möchte am liebsten gemeinsam mit anderen Kunstschaffenden vorgehen, spricht mit seinen Verlagen über Unterstützung und sucht juristischen Rat (Quelle: heise.de). Eine Klage ist damit angekündigt, aber noch nicht eingereicht. Schon im September hatte der 68-Jährige der Süddeutschen Zeitung erzählt, ein Freund habe ihm KI-generierte Buchcover wie „Der Grüffelo auf dem Oktoberfest“ geschickt. Er nannte sie „schockierend“ und forderte die Verlage auf, dagegen vorzugehen (Quelle: stuttgarter-zeitung.de).

Kokosnuss und NEINhorn: Die Verfahren laufen bereits

Scheffler ist nicht der Erste. Ende März 2026 hat die Penguin Random House Verlagsgruppe beim Landgericht München I Klage gegen OpenAI Ireland eingereicht, wegen der Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ von Ingo Siegner. Der Vorwurf: ChatGPT gebe Inhalte in erkennbarer Form wieder, erzeuge zum Verwechseln ähnliche Drachen-Illustrationen und schlage sogar ein druckfertiges Manuskript samt Cover und Hinweisen zum Self-Publishing vor (Quelle: beck-aktuell.de). Im August folgten der Carlsen Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn mit einer Klage zum „NEINhorn“, ebenfalls in München. Laut beck-aktuell lieferte ChatGPT komplette Druckvorlagen mit Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Verlagslogo (Quelle: beck-aktuell.de). Das ZDF spricht statt von einer ISBN von einer falschen Bestellnummer (Quelle: zdfheute.de). OpenAI hält laut heise dagegen, KI speichere keine Inhalte wie eine Datenbank, sondern erkenne Muster und erzeuge daraus Neues.

Das GEMA-Urteil als Richtschnur

Wie Gerichte solche Fälle sehen könnten, zeigt ein Urteil vom 11. November 2025. Das Landgericht München I gab der GEMA im Streit um neun Liedtexte im Wesentlichen recht (Az. 42 O 14139/24). Die Kammer stellte fest, dass die Texte in den Modellen gespeichert waren, und sah das weder durch die Text-und-Data-Mining-Schranke noch durch andere Ausnahmen gedeckt. Auch die Ausgabe der Texte verletze das Urheberrecht, weil die Originalelemente erkennbar blieben. Verantwortlich für diese Ausgaben sei OpenAI, nicht der Nutzer (Quelle: lto.de). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, OpenAI widerspricht und prüft weitere Schritte.

Warum Unternehmen trotzdem haften

Daraus sollte niemand schließen, als Nutzer sei man aus dem Schneider. Das Urteil betrifft die Ausgabe im Chatfenster. Wer das Bild anschließend auf die eigene Website stellt, auf einen Flyer druckt oder auf Instagram postet, handelt selbst. eRecht24 formuliert es klar: Unternehmen haften für jeden KI-Inhalt, den sie verwenden. Ist ein Bild einem geschützten Werk zu ähnlich, drohen Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten. Besonders gefährdet sind erkennbare Figuren, Logos und Marken. Die Erlaubnis des Tool-Anbieters zur kommerziellen Nutzung schützt nicht vor Rechten Dritter (Quelle: e-recht24.de). Typische Fallen im Alltag:

  • Ein Kinderturnverein lässt sich ein Plakat „im Stil“ einer bekannten Kinderbuchfigur erzeugen.
  • Eine Tanzschule nutzt für Social Media ein KI-Motiv, das erkennbar eine Filmfigur zeigt.
  • Ein Café bestellt per Prompt ein Maskottchen, das einer bekannten Marke verdächtig ähnelt.
  • Eine Agentur liefert dem Kunden KI-Grafiken und sichert vertraglich Nutzungsrechte zu, die es gar nicht gibt.

Hinzu kommt die Kehrseite: Rein KI-generierte Bilder sind laut eRecht24 in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Ein per Prompt erzeugtes Maskottchen kann ein Unternehmen also kaum gegen Nachahmer verteidigen.

Was das für Unternehmen bedeutet

KI-Bilder bleiben für Mittelständler ein nützliches Werkzeug, etwa für Hintergründe, Illustrationen zu Fachthemen oder Entwürfe. Riskant wird es, sobald eine erkennbare Figur, ein bekannter Stil als Vorlage oder ein fremdes Logo im Spiel ist. Der Aufwand für eine saubere Praxis ist gering: Prompts nie mit Namen bekannter Figuren, Marken oder Künstler formulieren, jedes Bild vor der Veröffentlichung mit einer umgekehrten Bildersuche gegenprüfen und Prompt, Tool und Datum ablegen. Wer ein dauerhaftes Markenzeichen braucht, etwa ein Maskottchen für Pflegedienst oder Tanzschule, lässt es besser von einem Menschen gestalten oder KI nur als Skizze nutzen und das Ergebnis deutlich überarbeiten.

Zuständig ist meist die Person, die Website und Social Media betreut. Eine kurze interne Regel auf einer Seite reicht für den Anfang. Wer KI-Werkzeuge ohnehin in mehreren Abläufen einsetzt, sollte solche Prüfschritte direkt in die eigene KI-Automation einbauen, statt sie dem Zufall zu überlassen. Wie die Münchner Verfahren ausgehen, ist offen. Klar ist schon jetzt: Die Verantwortung für das, was auf der eigenen Website steht, lässt sich nicht an den Chatbot abgeben.

Quellen

Weiterführend: KI-Automation für den Mittelstand — wie 8thsense Geschäftsprozesse analysiert und automatisiert.

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