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KI-Schäden: Warum Ihre Haftpflicht womöglich nicht mehr zahlt

KI-generiert, redaktionell von 8thsense ausgewählt, geprüft und freigegeben. EU AI Act, Art. 50

KI-Schäden: Warum Ihre Haftpflicht womöglich nicht mehr zahlt

Große Versicherer rechnen gerade durch, welche Kosten durch Schäden aus Künstlicher Intelligenz auf sie zukommen. Laut einem Bericht der Financial Times hat der Versicherungsmakler Aon dafür mehr als 300 Gerichtsverfahren rund um KI ausgewertet. Parallel tauchen in Policen immer häufiger ausdrückliche KI-Ausschlüsse auf. Für Geschäftsführer, deren Team ChatGPT, Chatbots oder automatisierte Workflows nutzt, stellt sich damit eine unbequeme Frage: Zahlt die bestehende Haftpflicht- oder Cyberversicherung überhaupt noch, wenn die KI einen Fehler macht? (Quelle: heise.de)

Was die Versicherer gerade durchrechnen

Nach dem FT-Bericht, über den heise am 6. Oktober berichtete, sortiert die Branche die möglichen Schadensbilder in bekannte Sparten ein. Genannt werden unter anderem:

  • Cyber-Schäden, etwa wenn KI-Systeme gehackt oder für Angriffe missbraucht werden
  • Verletzungen geistigen Eigentums, zum Beispiel durch KI-generierte Texte oder Bilder
  • Kriminalität und Medienhaftpflicht
  • Technische Fehler und Unterlassungen (Errors and Omissions), also falsche Auskünfte oder fehlerhafte Ergebnisse

Diskutiert wird laut dem Bericht sogar die Managerhaftpflicht (D&O), falls Geschädigte künftig Führungskräfte persönlich verklagen. Die Datenbasis ist dünn, aber wachsend: Eine von Insurance Journal zitierte Gallagher-Auswertung zählt in den USA zwischen 2021 und 2025 einen Anstieg KI-bezogener Klagen um 978 Prozent (Quelle: insurancejournal.com).

Ausschlüsse werden zum Standardbaustein

In den USA ist die Entwicklung schon sichtbar. Verisk, dessen Tochter ISO Musterbedingungen für viele Versicherer schreibt, bietet seit dem 1. Januar 2026 optionale Ausschlussklauseln für generative KI in der Betriebshaftpflicht an. Die Klausel CG 40 47 schließt Personen-, Sach- und Werbeschäden aus, die aus generativer KI entstehen, CG 40 48 nur den Bereich Persönlichkeits- und Werbeschäden (Quelle: actuary.info). Der Versicherer W. R. Berkley geht weiter und hat einen absoluten KI-Ausschluss für Manager-, Berufs- und Treuhandhaftpflicht eingeführt (Quelle: insurancejournal.com). Dieselbe Marktübersicht auf actuary.info nennt zudem Chubb, Travelers, AIG und weitere Häuser, die KI-Ausschlüsse für 2026er Policen eingereicht haben (Quelle: actuary.info). Wichtig zur Einordnung: Das sind US-Bedingungen. Ob und wie deutsche Versicherer nachziehen, ist offen, die Richtung ist aber klar erkennbar.

Aus der Lücke wird ein eigenes Produkt

Wo Deckung herausgenommen wird, entsteht ein neuer Markt. HSB, eine Tochter der Munich Re, hat im März 2026 in den USA eine eigene KI-Haftpflichtversicherung für kleine und mittlere Betriebe vorgestellt. Sie soll genau die Schäden abdecken, die manche Betriebshaftpflicht inzwischen ausschließt: etwa einen Wasserschaden nach einer KI-generierten Installationsanleitung oder eine Urheberrechtsverletzung durch KI-erzeugte Werbung. In der begleitenden HSB-Umfrage unter 1.000 kleineren Unternehmen gaben 74 Prozent an, bereits KI-Programme zu nutzen, am häufigsten im Marketing (Quelle: munichre.com). Für Unternehmen heißt das: KI-Risiken werden absehbar separat bepreist, statt stillschweigend mitversichert zu sein.

Die Rechtslage in Europa bewegt sich trotzdem

Eine eigene EU-Haftungsrichtlinie für KI gibt es nicht. Ein früherer Entwurf wurde 2025 als verfrüht zurückgezogen, laut heise wird nun erneut über Haftungsregeln diskutiert. Deutlich konkreter ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853: Deutschland muss sie bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Software, KI-Systeme und Cloud-Dienste gelten dann ausdrücklich als Produkte. Auch fehlende Updates können haftungsrelevant sein, Geschädigte erhalten Beweiserleichterungen, und die bisherige Höchstgrenze von 85 Millionen Euro bei Personenschäden entfällt. Die IHK Frankfurt rät Unternehmen ausdrücklich, Verträge mit Lieferanten und Versicherern zu überprüfen (Quelle: frankfurt-main.ihk.de).

Was das für Unternehmen bedeutet

Kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass für einen Termin mit dem Versicherungsmakler. Ein realistischer Start dauert einen Nachmittag: Listen Sie auf, wo im Betrieb KI tatsächlich eingesetzt wird. Typische Beispiele sind der Website-Chatbot der Tanzschule, KI-formulierte Angebote im Handwerk, automatisch erstellte Social-Media-Bilder im Handel oder die KI-gestützte Dokumentation in der Pflege. Diese Liste geht an den Makler, verbunden mit drei konkreten Fragen: Enthalten Betriebshaftpflicht, Cyber- und Vermögensschadenpolice Klauseln zu KI oder automatisierten Entscheidungen? Sind Urheberrechtsverletzungen durch generierte Inhalte gedeckt? Was ändert sich zur Verlängerung 2027?

Ebenso wichtig ist die eigene Dokumentation. Wer nachweisen kann, welche Tools wofür im Einsatz sind, wer Ergebnisse prüft und wie Kundendaten fließen, verhandelt mit Versicherern aus einer besseren Position und tut sich auch mit Dokumentationspflichten aus EU AI Act und DSGVO leichter. Gerade bei Workflow-Automation, in der KI ohne menschliche Kontrolle E-Mails verschickt oder Daten weitergibt, lohnt ein bewusster Prüfschritt, bevor ein Prozess live geht. Wer KI-Automation in Geschäftsprozessen plant, sollte die Versicherungsfrage deshalb von Anfang an in das Projekt aufnehmen, nicht erst nach dem ersten Schadenfall.

Quellen

Weiterführend: KI-Automation für den Mittelstand — wie 8thsense Geschäftsprozesse analysiert und automatisiert.

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