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NEINhorn-Klage: Wer haftet für KI-Bilder in Ihrer Werbung?

KI-generiert, redaktionell von 8thsense ausgewählt, geprüft und freigegeben. EU AI Act, Art. 50

NEINhorn-Klage: Wer haftet für KI-Bilder in Ihrer Werbung?

Der Hamburger Carlsen Verlag hat am 19. August gemeinsam mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn Klage gegen OpenAI Ireland Ltd. eingereicht, zuständig ist das Landgericht München I. Der Vorwurf: ChatGPT erzeuge auf simple Eingaben hin komplette NEINhorn-Geschichten samt Illustrationen, die vom Original kaum zu unterscheiden seien (Quelle: buchmarkt.de). Für Geschäftsführer ist der Fall aus einem anderen Grund interessant als für Verlage. Er zeigt sehr konkret, wie dicht generative Bild-KI an fremden Werken liegen kann. Und wer am Ende die Abmahnung im Briefkasten hat, ist in aller Regel nicht OpenAI.

Was Carlsen dem KI-Anbieter vorwirft

Laut Darstellung der Kläger liefert ChatGPT nicht nur ähnliche Bilder, sondern gleich das fertige Produkt: eine vollständige Druckvorlage mit Umschlaggestaltung, Impressum, erfundener ISBN und Carlsen-Verlagslogo. Zusätzlich schlage das System von sich aus weitere Titel der Reihe vor, etwa rund um die Figuren KönigsDOCHter, NAhUND und WASbär (Quelle: heise.de). Illustratorin Astrid Henn nennt die Verwendung ihrer Zeichnungen fürs Training schlicht „Diebstahl”, Marc-Uwe Kling verweist auf die Asymmetrie: Privatleuten drohe bei einem einzigen illegalen Download Ärger, während ein KI-Konzern ganze Werkkataloge einsauge. Gefordert werden Unterlassung, Auskunft über den Umfang der Nutzung und Schadensersatz. Unterstützt wird Carlsen von der Bonnier-Verlagsgruppe (Quelle: boersenblatt.net).

Der Präzedenzfall liegt schon in München

Die Klage kommt nicht aus dem Nichts. Bereits am 11. November 2025 hatte die 42. Zivilkammer desselben Gerichts im Verfahren GEMA gegen OpenAI (Az. 42 O 14139/24) weitgehend zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Die Kammer sah in der sogenannten Memorisierung, also darin, dass geschützte Songtexte reproduzierbar in den Modellparametern stecken, eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung. Bemerkenswert für die Praxis: Das Gericht ordnete die Verantwortung für den Output dem Anbieter zu, nicht den Endnutzern, weil OpenAI Architektur und Trainingsdaten kontrolliere. Wichtig ist aber die Einschränkung in der Pressemitteilung des Gerichts selbst: Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Quelle: justiz.bayern.de). Verlassen sollte sich darauf niemand.

Ihre Haftung beginnt beim Veröffentlichen

Hier liegt das Missverständnis, das Betriebe teuer zu stehen kommen kann. Dass das Landgericht die Erzeugung des Outputs dem Anbieter zurechnet, entlastet Sie nicht, sobald Sie ein KI-Bild in einen Flyer, auf die Website oder in einen Social-Post übernehmen. Für die Veröffentlichung haftet, wer veröffentlicht. Kommt der Output einem geschützten Werk zu nahe, drohen Abmahnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und Anwaltskosten (Quelle: e-recht24.de). Dazu kommt ein zweiter, oft übersehener Punkt: Rein maschinell erzeugte Inhalte sind mangels persönlicher geistiger Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG selbst nicht geschützt. Wer als Agentur oder Dienstleister KI-Grafiken an Kunden weitergibt, kann daran also gar keine exklusiven Nutzungsrechte einräumen, verspricht das im Vertrag aber häufig trotzdem.

Was in der Praxis hilft

Die gute Nachricht: Das Risiko lässt sich mit wenigen, sehr unspektakulären Routinen deutlich senken. Entscheidend ist, dass diese Routinen im Arbeitsablauf verankert sind und nicht im Kopf einer einzelnen Person hängen.

  • Keine Marken- und Figurennamen im Prompt. Wer „im Stil von” oder einen bekannten Charakter eingibt, produziert das Problem aktiv mit.
  • Rückwärtssuche vor Veröffentlichung. Jedes KI-Motiv, das nach außen geht, einmal durch eine Bilder-Rückwärtssuche schicken. Kostet zwei Minuten.
  • Prompt und Tool dokumentieren. Im Streitfall ist der Nachweis, wie ein Motiv entstanden ist, Gold wert.
  • Vertragslage prüfen. OpenAI übernimmt Urheberrechtsansprüche nur für ChatGPT Enterprise und die API, ausdrücklich nicht für Free und Plus (Quelle: proskauer.com).
  • Kundenverträge nachschärfen. Keine Zusicherung exklusiver Nutzungsrechte an rein KI-generierten Assets.

Was das für Unternehmen bedeutet

Für einen Betrieb mit 5 bis 250 Mitarbeitern ist die Lehre nicht „KI-Bilder meiden”, sondern: den Freigabeweg klären, bevor das erste Motiv online geht. In der Praxis reicht meist eine Person mit Verantwortung für Marketing-Content plus eine schriftliche Regel, welche Tools erlaubt sind und welcher Prüfschritt vor der Veröffentlichung ansteht. Das ist eine Nachmittagsaufgabe, keine Grundsatzentscheidung. Teuer wird es typischerweise dort, wo Praktikanten, Ehrenamtliche im Verein oder die Rezeption schnell mal ein Bild für Instagram erzeugen und niemand mehr weiß, aus welchem Tool es stammt.

Der zweite Punkt betrifft die Werkzeuge selbst. Generische Bildgeneratoren kennen weder Ihre Marke noch Ihre Freigabeprozesse, deshalb scheitern Vorgaben oft nicht am guten Willen, sondern daran, dass der Prüfschritt im Alltag schlicht nicht stattfindet. Wer KI dauerhaft im Marketing einsetzt, fährt besser damit, den Kontrollpunkt technisch einzubauen, etwa als Freigabestufe im Redaktionsablauf, statt ihn als Merksatz in eine Richtlinie zu schreiben. Eine KI-Automation, die zu den vorhandenen Prozessen passt, kostet in der Einrichtung Aufwand, verhindert aber genau die Fälle, in denen ein einzelnes Bild eine vierstellige Rechnung nach sich zieht.

Quellen

Weiterführend: KI-Automation für den Mittelstand — wie 8thsense Geschäftsprozesse analysiert und automatisiert.

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